Beschluss zu TOP 5
1.) Mit der Errichtung eines Sportzentrums in Thalmässing in der vorgestellten Größenordnung
besteht grundsätzlich Einverständnis.
2.) Mit einer Bauherrengemeinschaft zwischen Marktgemeinde Thalmässing, dem TV 06 Thal-
mässing sowie der SG Thalmässing für die Umsetzung des Sportzentrums Thalmässing besteht
grundsätzlich Einverständnis. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Hauptlast der entste
henden Kosten zur Projektumsetzung durch die Marktgemeinde Thalmässing zu tragen sein
wird.
3.) Unter der Federführung des TV 06 Thalmässing soll das für die Fortführung des Projekts not
wendige Ausschreibungsverfahren der Architektenleistungen durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Torsten Hahn nimmt an der Abstimmung als Vorsitzender des TV06 Thalmässing nicht teil.